§1 Name
Der Name der Gilde lautet “The Enlightened”.
Als kennzeichnende Abkürzung kann .TE. verwendet werden.
§2 Zielsetzung
“The Enlightened” ist eine freie Gemeinschaft von Spielern, die gemeinsam ihre Zeit
in World of Warcraft verbringen möchten.
Wir machen es uns zur Aufgabe, mit gleich gesinnten Spielern in einer von Leistungszwängen freien Atmosphäre gemeinsam zu spielen und unseren Spaß zu haben bzw. dieses zu ermöglichen. Ferner bietet sich
den Gildenmitgliedern damit eine Möglichkeit zu fachlichem Austausch
und Erlangung von Hilfen sowie natürlich auch zu zwanglosem Gespräch.
Diese Zielsetzung richtet sich vor allem an solche Spieler, welche
gern einer Gilde beitreten wollen, aber die Bedingungen und Regeln
vieler anderer Clans und Gilden entweder aus Zeitmangel nicht
erfüllen oder sich nicht mit strikter Organisation und
leistungssportlichen Anforderungen identifizieren können.
§3 Mitgliedschaft
Neue Mitglieder werden gebeten, sich im
Mitgliederbereich der Homepage zu bewerben und nach Annahme ihres Antrages
im Forum zu registrieren. Angegebene E-Mailadressen werden
nur gildenintern verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Sollte ein Adressenmissbrauch bestätigt werden, wird das betreffende
Mitglied unverzüglich von der Gilde ausgeschlossen.
Weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft des Betreffenden, sich
auch an den Aktivitäten unserer Gilde zu beteiligen.
Der Antrag kann formlos durch ingame-Nachricht, ingame-Post oder
per Forumular unter "Rekrutierung" gestellt werden. Ein einzelnes Mitglied kann die
Aufnahme der entsprechenden Person mit seiner Stimme verhindern, wenn
ihm diese Person als problematisch bekannt ist (Cheater, Hacker,
ungebührliches Verhalten, etc.). Die entsprechenden Tatsachen sind
jedoch nicht nur vorzutragen, sondern stets auch zu belegen.
Alle Mitglieder sind grundsätzlich gleichberechtigt. Niemand ist
berechtigt, den anderen Mitgliedern Weisungen zu erteilen.
Jedem Mitglied bleibt überlassen wann und wie lange es spielt. Allerdings würden wir
uns freuen, wenn man sich schon ab und zu auf dem Server und im Forum sehen lässt
um den Gemeinschaftssinn zu stärken und das Durchschnittslevel anzuheben.
§4 Beförderungen
Gildeninterne Beförderungen werden von der Gildenführung
durchgeführt. Voraussetzung für eine Beförderung über den Rang
Mitglied hinaus sind herausragende Leistungen die Gilde betreffend.
Diese können sowohl materiell als auch intellektuell erfolgen.
§5 Verhaltensregeln
Grundsätzlich macht die Gilde niemandem Vorschriften, wie er/sie sich
zu verhalten hat. Es wird aber vorausgesetzt, dass sich jedes
Mitglied innerhalb und außerhalb der Gilde angemessen verhält. Für
das Fehlverhalten eines einzelnen Mitgliedes übernimmt die Gilde
nicht die Verantwortung. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber
der Gilde oder einzelnen Mitgliedern der Gilde kann dies im
Zweifelsfalle zum Ausschluss aus der Gilde führen.
Der Umgangston untereinander sei nach Möglichkeit freundlich und
höflich, Streitereien sind nach Möglichkeit durch Schlichtung oder
auch ein Duell beizulegen. Grobe und ernst gemeinte Beleidigungen und
Obszönitäten sind unerwünscht, wobei natürlich hier nicht gemeint
ist, Späße und scherzhafte Äußerungen zu verbieten.
Wenn möglich, sollten sich die Mitglieder untereinander im Spiel
unterstützen und schwächeren Hilfestellungen geben, wenn gewünscht.
Radikalismus, grobe Beleidigungen und sonstiges die Menschenwürde
verletzendes Verhalten sowohl gegenüber Mitgliedern als auch
gegenüber Außenstehenden führen zur sofortigen Sanktionierung durch
die Gildenführung. Dies kann gegebenenfalls auch einen
Gildenausschluss beinhalten.
§6 Wahl des Gildenmeisters
Bei Rücktritt des Gildenmeisters von seinem Amt oder bei allgemeiner
Unzufriedenheit mit dem Gildenmeister steht es den Mitgliedern frei,
einen neuen Gildenmeister zu bestimmen. Die Wahl ist mit einer 2/3-Mehrheit der
Wählenden zu bestätigen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Gilde
außer Initiaten.
§7 Meinungsäuerung
Allen Mitgliedern steht es frei, Verbesserungsvorschläge,
Beschwerden, etc. dem Gildenmeister oder den Offizieren zukommen zu
lassen.
§8 Gildenbank
Die Gilde möchte Einsteigern das Leben leichter machen, daher verwalten
der Gildenmeister und die Offiziere eine Gildenbank.
Der Inhalt der Gildenbank und deren Vermögen wird durch freiwillige Spenden
der Gildenmitglieder erwirtschaftet und steht
grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung.
Die Verwalter der Gildenbank entscheidet vor Ort über Entnahme und
Verleih von Gold und Items und beachtet dabei, in wiefern der
Bittsteller schon von der Bank bedacht wurde und/oder er anderweitig
für die Gilde oder die Bank tätig geworden ist.
Des Weiteren darf der Bankverwalter oder die Gildenführung mit dem
Bankvermögen zum Wohl der Gilde wirtschaften. Namentlich wichtige
Rezepte oder Items kaufen die allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.
§9 Spielerweiterungen und Hilfsmittel
Die Gildenmitglieder sind gehalten, aktuelle Spielerweiterungen und
Tools zu installieren und zu nutzen. Diese helfen das Gildenspiel zu
vereinfachen und die Organisation zu erleichtern. Eine aktuelle
Auswahl an Erweiterungen findet sich im Downloadbereich von buffed.de oder wow.curse.com
Fassung vom 10.10.2007